
Ein Plädoyer für
das Recht am Wort
Juengst ist ein bizarrer Fall
in meiner Kanzlei erschienen,
ein Mandant mit maechtig Zorn,
dem sollt´ ich mit Hilfe dienen.
Rege hat ein Woerterdieb sein
feinstes Wortgut nachgeahmt,
jene Faelschung willentlich
feig zum Eigenschutz umrahmt,
mit exakt kreierten Woertern,
die zum Muster zwar gut passen,
dennoch werden solche Saetze
Leser reiflich merken lassen,
wie solch Schaffer tugendlos
und rigoros sich Saetze raubt,
ihn wird volle Strafe treffen,
die das Rechtsgesetz erlaubt.
Es ist nunmehr unser Anspruch,
dass wir sein Motiv verstehen,
denn der Textbeweis deckt auf,
welche Silben Sinn verdrehen.
Seinen Einspruch hier im Saal
werd´ durch Poesie ich brechen,
er sollt´ eher wortlos bleiben,
aber hat das Recht zu sprechen.
Sag, Richter aus dem hohen Haus:
Wie faellt nun dein Urteil aus?
Ende 1: Nehmt ihn ohne Worte fest!
Ende 2: Sprecht ihn wortlos frei!