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Ein Plädoyer für
das Recht am Wort

Juengst ist ein bizarrer Fall

in meiner Kanzlei erschienen,

ein Mandant mit maechtig Zorn,

dem sollt´ ich mit Hilfe dienen.

 

Rege hat ein Woerterdieb sein

feinstes Wortgut nachgeahmt,

jene Faelschung willentlich

feig zum Eigenschutz umrahmt,

 

mit exakt kreierten Woertern,

die zum Muster zwar gut passen,

dennoch werden solche Saetze

Leser reiflich merken lassen,

wie solch Schaffer tugendlos

und rigoros sich Saetze raubt,

ihn wird volle Strafe treffen,

die das Rechtsgesetz erlaubt.

 

Es ist nunmehr unser Anspruch,

dass wir sein Motiv verstehen,

denn der Textbeweis deckt auf,

welche Silben Sinn verdrehen.

 

Seinen Einspruch hier im Saal

werd´ durch Poesie ich brechen,

er sollt´ eher wortlos bleiben,

aber hat das Recht zu sprechen.

 

Sag, Richter aus dem hohen Haus:

Wie faellt nun dein Urteil aus?

Ende 1: Nehmt ihn ohne Worte fest!

Ende 2: Sprecht ihn wortlos frei!

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